Datensicherheit in Arztpraxis und Klinik

MCSS begleitet Arztpraxen, Kliniken und die Healthcare-Industrie bei der Umsetzung professioneller Datensicherheits- und Informationssicherheits-Systeme. IT-Spezialisten*innen mit der Erfahrung von über 30 Jahren mit IT-Projekten im Gesundheitswesen (Health IT) haben ein effektives und wirtschaftliches ISMS (Informations-Sicherheits-Management System) für Arztpraxen und Kliniken entwickelt. Das System ist vollständig kompatibel mit dem neuen „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) und orientiert sich am BSI Standard für Datensicherheits-Systeme.

Persönliche Daten benötigen Expertenschutz

Die Cyberangriffe auf Arztpraxen und Kliniken steigen dramatisch an. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz definiert der Gesetzgeber umfassende Schutzmaßnahmen. Dabei stehen Einweisungen, Schulungen und Fortbildung der Mitarbeitenden im besonderen Fokus. Nach umfangreichen Studien sind die Teammitglieder in Praxis und Klinik mit einem Anteil von über 85% die größten Verursacher von sogenannten „Datenpannen“. Nach dem DVG (Digitale-Versorgung-Gesetz) ist ein wirklicher Schutz gegen Hacker-Angriffe nur mit einem sogenannte ISMS (Informations-Sicherheit Management System) und den enthaltenen Schulungskonzepte zu erreichen.

Datensicherheit in Arztpraxis und Klinik

MCSS begleitet Arztpraxen, Kliniken und die Healthcare-Industrie bei der Umsetzung professioneller Datensicherheits- und Informationssicherheits-Systeme. IT-Spezialisten*innen mit der Erfahrung von über 30 Jahren mit IT-Projekten im Gesundheitswesen (Health IT) haben ein effektives und wirtschaftliches ISMS (Informations-Sicherheits-Management System) für Arztpraxen und Kliniken entwickelt. Das System ist vollständig kompatibel mit dem neuen „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) und orientiert sich am BSI Standard für Datensicherheits-Systeme.

Persönliche Daten benötigen Expertenschutz

Die Cyberangriffe auf Arztpraxen und Kliniken steigen dramatisch an. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz definiert der Gesetzgeber umfassende Schutzmaßnahmen. Dabei stehen Einweisungen, Schulungen und Fortbildung der Mitarbeitenden im besonderen Fokus. Nach umfangreichen Studien sind die Teammitglieder in Praxis und Klinik mit einem Anteil von über 85% die größten Verursacher von sogenannten „Datenpannen“. Nach dem DVG (Digitale-Versorgung-Gesetz) ist ein wirklicher Schutz gegen Hacker-Angriffe nur mit einem sogenannte ISMS (Informations-Sicherheit Management System) und den enthaltenen Schulungskonzepte zu erreichen.

Datensicherheit in Arztpraxis und Klinik

MCSS begleitet Arztpraxen, Kliniken und die Healthcare-Industrie bei der Umsetzung professioneller Datensicherheits- und Informationssicherheits-Systeme. IT-Spezialisten*innen mit der Erfahrung von über 30 Jahren mit IT-Projekten im Gesundheitswesen (Health IT) haben ein effektives und wirtschaftliches ISMS (Informations-Sicherheits-Management System) für Arztpraxen und Kliniken entwickelt. Das System ist vollständig kompatibel mit dem neuen „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) und orientiert sich am BSI Standard für Datensicherheits-Systeme.

Persönliche Daten benötigen Expertenschutz

Die Cyberangriffe auf Arztpraxen und Kliniken steigen dramatisch an. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz definiert der Gesetzgeber umfassende Schutzmaßnahmen. Dabei stehen Einweisungen, Schulungen und Fortbildung der Mitarbeitenden im besonderen Fokus. Nach umfangreichen Studien sind die Teammitglieder in Praxis und Klinik mit einem Anteil von über 85% die größten Verursacher von sogenannten „Datenpannen“. Nach dem DVG (Digitale-Versorgung-Gesetz) ist ein wirklicher Schutz gegen Hacker-Angriffe nur mit einem sogenannte ISMS (Informations-Sicherheit Management System) und den enthaltenen Schulungskonzepte zu erreichen.

Vorteile

Was unterscheidet MCSS Partnerschaften in der Datensicherheit von anderen Angeboten

Spezialisierung

Spezialisierung auf Daten- und Informations-Sicherheit in Praxen und Kliniken

Kostenersparnis

Kostenersparnis durch cloudbasierte Technologie mit Gruppenkonditionen

Rechtliche Voragben

DSGVO, DVG und SGB V mit GBA QM RL nach rechtlichen Vorgaben

BSI Kompatibilität

Garantierte BSI Kompatibilität nach „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG)

IT Kompetenz

Hohe Health IT Kompetenz durch langjährige Erfahrung der MCSS Berater*innen

Benutzerfreundlichkeit

Maximale Benutzerfreundlichkeit mit Kompatibilität zu QM- und Datenschutz Systemen

Whitepaper „Datensicherheitsmanagement in der Arztpraxis nach DVG“ (Auszug)

Datensicherheit und „Digitale-Versorgung-Gesetz“

Im Dezember 2019 verabschiedete die Bundesregierung das sogenannte Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das wesentliche neue Rahmenbedingungen für Arztpraxen und Kliniken in Deutschland definiert.
Diese Dokumentation unterliegt dem deutschen Urheberrecht. Alle Rechte, egal ob es sich um das gesamte oder einen Teil der Inhalte handelt, insbesondere um die Rechte auf Übersetzung, Wiederverwendung von Illustrationen, Rezitation, Vervielfältigung, sowie die Speicherung in Datenbanken sind vorbehalten. Die Vervielfältigung dieser Publikation oder von Teilen daraus ist nur nach den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes zulässig. Die Erlaubnis zur Verwendung muss immer eingeholt werden.

Der Herausgeber kann keine Gewähr für die Richtigkeit der in diesem Whitepaper enthaltenen Informationen übernehmen. In jedem Einzelfall müssen Nutzer*innen diese Informationen durch Einsichtnahme in qualifizierte Fachliteratur (siehe Quellennachweis) prüfen.

Mehr erfahren?

Whitepaper „Datensicherheitsmanagement in der Arztpraxis nach DVG“ (Auszug)

Datensicherheit und „Digitale-Versorgung-Gesetz“

Im Dezember 2019 verabschiedete die Bundesregierung das sogenannte Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das wesentliche neue Rahmenbedingungen für Arztpraxen und Kliniken in Deutschland definiert.
Diese Dokumentation unterliegt dem deutschen Urheberrecht. Alle Rechte, egal ob es sich um das gesamte oder einen Teil der Inhalte handelt, insbesondere um die Rechte auf Übersetzung, Wiederverwendung von Illustrationen, Rezitation, Vervielfältigung, sowie die Speicherung in Datenbanken sind vorbehalten. Die Vervielfältigung dieser Publikation oder von Teilen daraus ist nur nach den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes zulässig. Die Erlaubnis zur Verwendung muss immer eingeholt werden.

Der Herausgeber kann keine Gewähr für die Richtigkeit der in diesem Whitepaper enthaltenen Informationen übernehmen. In jedem Einzelfall müssen Nutzer*innen diese Informationen durch Einsichtnahme in qualifizierte Fachliteratur (siehe Quellennachweis) prüfen.

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Datensicherheit und „Digitale-Versorgung-Gesetz“

Im Dezember 2019 verabschiedete die Bundesregierung das sogenannte Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das wesentliche neue Rahmenbedingungen für Arztpraxen und Kliniken in Deutschland definiert.
Diese Dokumentation unterliegt dem deutschen Urheberrecht. Alle Rechte, egal ob es sich um das gesamte oder einen Teil der Inhalte handelt, insbesondere um die Rechte auf Übersetzung, Wiederverwendung von Illustrationen, Rezitation, Vervielfältigung, sowie die Speicherung in Datenbanken sind vorbehalten. Die Vervielfältigung dieser Publikation oder von Teilen daraus ist nur nach den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes zulässig. Die Erlaubnis zur Verwendung muss immer eingeholt werden.

Der Herausgeber kann keine Gewähr für die Richtigkeit der in diesem Whitepaper enthaltenen Informationen übernehmen. In jedem Einzelfall müssen Nutzer*innen diese Informationen durch Einsichtnahme in qualifizierte Fachliteratur (siehe Quellennachweis) prüfen.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zum/zur
Arzt/Ärztin im Internet

 

Was sind die übergeordneten Pflichten der verantwortlichen Ärzte*innen zur Datensicherheit?

Das Transparenzprinzip des Datenschutzes verpflichtet die Verantwortlichen über die Datenflüsse und die Verarbeitungen – also etwa Speichern, Löschen, Backups etc. – informiert zu sein. >> mehr..

Was sind „dynamische Pflichten“ bei der Umsetzung der Datensicherheit in Arztpraxen?

Der/Die Arzt/Ärztin muss sich nach der rechtlichen Regelung ständig über aktuelle Entwicklungen zur Datensicherung informieren. >>mehr..

Welche organisatorischen Rahmenbedingungen sind bei der Telelematik-infrastruktur zu beachten

Die Telematik-infrastruktur, genannt TI, nimmt bei Haftungsfragen eine Sonderrolle ein, als sie gesetzlich geregelt ist und die Praxen sich anschließen müssen. >>  mehr..

In welchen Fällen haftet der Praxisinhabende bei Verstößen gegen die Datensicherheit?

Der Praxisinhabende ist grundsätzlich für das verantwortlich, was in seiner Praxis geschieht.  >>  mehr..

Welche Haftungsrisiken sind beim Einsatz der Praxis SW zu beachten?

Beim Einsatz von Praxis-SW ist zu unterscheiden, ob es sich um eine von der KBV zugelassene PVS oder nicht handelt. >>  mehr..

Wie kann sich der/die einzelne Arzt/Ärztin am besten schützen?

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der/die verantwortliche Arzt/Ärztin alle „technischen und organisatorischen Maßnahmen“ (TOM) einsetzt, um die sensiblen Patientendaten zu schützen und zu sichern. >>  mehr..

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Das Transparenzprinzip des Datenschutzes verpflichtet die Verantwortlichen über die Datenflüsse und die Verarbeitungen – also etwa Speichern, Löschen, Backups etc. – informiert zu sein. >> mehr..

Was sind „dynamische Pflichten“ bei der Umsetzung der Datensicherheit in Arztpraxen?

Der/Die Arzt/Ärztin muss sich nach der rechtlichen Regelung ständig über aktuelle Entwicklungen zur Datensicherung informieren. >>mehr..

Welche organisatorischen Rahmenbedingungen sind bei der Telelematik-infrastruktur zu beachten

Die Telematik-infrastruktur, genannt TI, nimmt bei Haftungsfragen eine Sonderrolle ein, als sie gesetzlich geregelt ist und die Praxen sich anschließen müssen. >>  mehr..

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Der Praxisinhabende ist grundsätzlich für das verantwortlich, was in seiner Praxis geschieht.  >>  mehr..

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Wie kann sich der/die einzelne Arzt/Ärztin am besten schützen?

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der/die verantwortliche Arzt/Ärztin alle „technischen und organisatorischen Maßnahmen“ (TOM) einsetzt, um die sensiblen Patientendaten zu schützen und zu sichern. >>  mehr..

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Das Transparenzprinzip des Datenschutzes verpflichtet die Verantwortlichen über die Datenflüsse und die Verarbeitungen – also etwa Speichern, Löschen, Backups etc. – informiert zu sein. >> mehr..

Was sind „dynamische Pflichten“ bei der Umsetzung der Datensicherheit in Arztpraxen?

Der/Die Arzt/Ärztin muss sich nach der rechtlichen Regelung ständig über aktuelle Entwicklungen zur Datensicherung informieren. >>mehr..

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Die Telematik-infrastruktur, genannt TI, nimmt bei Haftungsfragen eine Sonderrolle ein, als sie gesetzlich geregelt ist und die Praxen sich anschließen müssen. >>  mehr..

In welchen Fällen haftet der Praxisinhabende bei Verstößen gegen die Datensicherheit?

Der Praxisinhabende ist grundsätzlich für das verantwortlich, was in seiner Praxis geschieht.  >>  mehr..

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Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der/die verantwortliche Arzt/Ärztin alle „technischen und organisatorischen Maßnahmen“ (TOM) einsetzt, um die sensiblen Patientendaten zu schützen und zu sichern. >>  mehr..

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